Aktuelles

Neue DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen“ und eine weitere Novellierung


Die DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall! Standards im Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb“ ist aktualisiert worden. Außerdem sind verschiedene andere Informationen zusammengefasst worden. Es ist sinnvoll, sich mit dem Thema zu beschäftigen und in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, um die Unternehmerin/den Unternehmer ggf. beraten zu können.

Von sehr großem Interesse im Bereich der Arbeitsmedizin dürfte die DGUV Information 209-022 „Hautschutz an Holz- und  Metallarbeitsplätzen“ sein. Hier finden sich umfassende Informationen.

 

Digitale Gesundheitsanwendungen in der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung können sog. Digitale Gesundheitsanwendungen genutzt werden: Verzeichnis | DiGA-Verzeichnis

Es sind mittlerweile für sehr viele Bereiche der Medizin solche Anwendungen zugelassen. Manchmal mit, manchmal ohne vertragsärztliche Leistung. Viele aus den Bereichen Orthopädie und Psychiatrie. Aber auch zu Diabetes, Neoplasien und sogar zu sexuellen Störungen u.v.m. gibt es Apps.  

Immer ist es so, daß die Versicherten über ihre Krankenkasse die Anwendungen selber beantragen können. Natürlich muß die Indikation bestehen und bei der Krankenkasse nachgewiesen werden, um die Anwendungen, die kostenpflichtig sind, zu Lasten der Kassen herunterladen und nutzen zu können.

Hier werden (keinesfalls abschließend) ein paar Anwendungen aufgeführt, die für den Einen oder Anderen in Frage kommen könnten:

actensio: Digitale Anwendung zur Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie): actensio | DiGA-Verzeichnis

HelloBetter Stress und Burnout: Verzeichnis | DiGA-Verzeichnis

Kaia Rückenschmerzen – Rückentraining für Zuhause: Verzeichnis | DiGA-Verzeichnis

NichtraucherHelden-AppNichtraucherHelden-App | DiGA-Verzeichnis

Oviva Direkt für AdipositasOviva Direkt für Adipositas | DiGA-Verzeichnis

Smoke free – Rauchen aufhörenSmoke Free – Rauchen aufhören | DiGA-Verzeichnis

zanadio bei Adipositas: Verzeichnis | DiGA-Verzeichnis

DGUV Information 213-116 – Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen und weitere Änderungen bzw. Ergänzungen


Die DGUV Information 212-686 Gehörschützer-Kurzinformation für Personen mit Hörminderung enthält Informationen, die z.B. im Rahmen eines Beratungsgesprächs oder einer Unterweisung verteilt werden können: DGUV Information 212-686 „Gehörschützer-Kurzinformation “

Die DGUV Information 213-116 Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen ist für alle, die mit dem Thema beschäftigt sind, eine wichtige und auch interessante Lektüre. Es werden alle wesentlichen Aspekte des Umgangs mit den Epoxidharzen umfassend behandelt: DGUV Information 213-116 „Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen“

Bei der TRGS 903 „Biologische Grenzwerte (BGW)“ und der TRGS 910 “Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen” gab es – wie regelmäßig – ein paar kleine Änderungen. Da dies in relativ kurzen Zeitabständen erfolgt, ist es immer sinnvoll, vor einer Stellungnahme oder Unterweisung z.B. nochmals die Angaben der TRGSen mit den intendierten Inhalten der Stellungnahme bzw. der Unterweisung abzugleichen.

Außerdem sind noch ein paar DGUV Informationen bzw. DGUV Regeln (teilweise) zurückgezogen worden:

DGUV Information 209-006 (Galvanisieren)
DGUV Information 209-049 (Thoriumoxidhaltige Wolframelektroden beim WIG-Schweißen)
DGUV Regel 100-500 Kap. 2.19 (Betreiben von Schleifmaschinen)
DGUV Regel 100-500 Übersicht

 

Änderungen der DGUV Regel 112-194 – Benutzung von Gehörschutz und verschiedener DGUV Informationen


Die DGUV Regel 112-194 – Benutzung von Gehörschutz wurde stark überarbeitet. Insbesondere werden endlich auch Aktualisierungen hinsichtlich der Weiterentwicklung von Gehörschutz mit elektronischen Zusatzfunktionen („active noise reduction/control“) vorgenommen: DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“.

Die DGUV Information 212-621 – Kurzinformation Gehörschutz (DGUV Information 212-621 „Kurzinformation Gehörschutz“) kann auch z.B. im Rahmen der Beratung von Probanden eingesetzt werden.

Die DGUV Information 209-001 – Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen beschäftigt sich mit Messern, Hämmern, Zangen, Scheren etc.. Arbeitsmedizinisch weniger relevant, aber sicherlich gut für einen generellen Überblick über das Thema geeignet: DGUV Information 209-001 „Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen“.

Die DGUV Information 206-055 – Kulturdialoge: Prävention – Ein Instrument zur Entwicklung der Präventionskultur – Leitfaden für die Moderation beschäftigt sich mit dem Thema „Kultur der Prävention“ und zeigt eine Möglichkeit auf, sich dem Thema zu nähern: Kulturdialoge: Prävention | DGUV Publikationen

Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen“ (BAuA – Regelwerk – TRGS 401 “Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen” – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) wurde erneut überarbeitet. Es erfolgte jedoch nur eine kleine Änderung: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-401-Aenderungen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Aktuelle Änderungen im Recht 


DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“:
Richtet sich eher an Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dennoch empfiehlt sich die Lektüre auch für Betriebsärztinnen und -ärzte zur Übersicht.

DGUV Information 206-057 „Ziele als Erfolgsfaktor für eine gesunde Organisation. Wer das Ziel kennt, findet den Weg“: Die Information richtet sich eher an Unternehmer, Personalverantwortliche und Betriebsräte. Letztlich geht es um Aspekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Möglichkeit, dieses durch Ziele zu organisieren. Da das Thema „Gesundheit im Betrieb“ – und wir ja hier die Verantwortlichen auch beraten sollen – betroffen ist, ist die Information durchaus auch für Betriebsärztinnen und -ärzte lesenswert.

BAuA – Regelwerk – TRGS 430 Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Sicherlich die interessanteste Veröffentlichung des Monats! Hier werden zusammenfassend alle relevanten Aspekte bzgl. der Isocyanate gegeben. Von der Gefährdungsermitlung und -beurteilung und toxikologischen Hinweisen über die Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung der Beschäftigten und der Schulungen nach Eintrag 74 in Anhang XVII REACH-VO bis hin zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. In jedem Fall eine sehr empfehlenswerte Lektüre!

DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln | DGUV Publikationen: Eine Regel, an der in den letzten Jahren viel geändert wurde. Weniger für Betriebsärztinnen und -ärzte als vielmehr für Fachkräfte von Arbeitssicherheit interessant.

ASR A6 – Bildschirmarbeit, DGUV Information 250-109 – Leitfaden zum BEM, weitere Änderungen


1. ASR A6 – Bildschirmarbeit (BAuA – Regelwerk – ASR A6 Bildschirmarbeit – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin): Lesenswert sind die Angaben zum Anwendungsbereich und die Begriffsbestimmungen. Auch werden etliche ergonomische Anforderungen/Standards wiedergegeben, sodaß ein wirklich guter Überblick über das gesamte Thema gegeben wird.

2. DGUV Information 250-109 – Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (DGUV Information 250-109 „Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“): Eine wirklich gelungene Synopse betriebsärztlicher Unterstützungsmöglichkeiten im BEM-Prozeß. Allgemein, in der Vorbereitung des Prozesses. Aber v.a. auch individuell zum Wohle der Mitarbeiterinnen/den Mitarbeitern.

3. DGUV Information 208-053 – Physische Belastung (DGUV Information 208-053 „Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung“): Weitere Informationen zur Ergonomie und Verbesserung der Verhältnisse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch die Leitmerkmalmethoden und der Beurteilung ergonomischer Fragestellungen.

Neue „DGUV Information 250-010 Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“


Die DGUV Information 250-010 „Eignungsbeurteilungen in der betrieblichen Praxis“ ist neu!

Bisher gab es die „Eignungsuntersuchungen“, jetzt die „-beurteilungen“. Auch hier wird auf den Paradigmenwechsel des letzten Jahrzehnts, nämlich statt der Untersuchung das Ergebnis zu fokussieren, Bezug genommen.

In vielerlei Hinsicht schwenkt die DGUV nun endlich auf die vom BMAS im Oktober 2018 veröffentlichte Grundlage ein.

Allerdings gibt es wesentliche Unterschiede, die v.a. darin liegen, daß hier Betriebsvereinbarungen und sogar Arbeitsverträge (noch) als ausreichende Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen zugelassen werden. Es werden in diesem Zusammenhang jedoch Forderungen nach bestimmten zwingenden Vorbedingungen (Verhältnismäßigkeit) aufgestellt.

Überraschend ist auch, dass zu den bisher bekannten Punkten, wann eine Eignungsuntersuchung legitim sein kann (definierte Rechtsgrundlagen, begründete Zweifeln, neuer Arbeitsplatz/-wechsel) ein weiterer hinzutritt (siehe d):


Das steht in deutlichem Widerspruch zu der bisher bekannten Auffassung. Die Zukunft wird zeigen, wie dieser Punkt gewertet und ob er Bestand haben wird.

Es eröffnet momentan aber dennoch Möglichkeiten, für bestimmte Arbeitsplätze, die mit einem hohen Gefahrenpotential versehen sind, beispielsweise eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, die jedoch unbedingt den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen hat!

Insgesamt ist die Neufassung also ein großer Schritt in die richtige Richtung und war längst überfällig.

AMR 6.7 „Pneumokokkenimpfung beim Schweißen”, AMR 13.4 “Bildschirmtätigkeiten”, sowie weitere Änderungen


Vielleicht kann die TRBA 462 „Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen“ mal von Interesse sein. Es wird aber nicht sinnvoll sein, sich jetzt mit ihr zu beschäftigen, sondern erst, wenn eine konkrete Fragestellung aufkommt: BAuA – Regelwerk – TRBA 462 Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Für Zeitarbeitsfirmen und diejenigen, die solche betreuen, kann die DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ interessante Aspekte bereithalten: DGUV Regel 115-801 „Branche Zeitarbeit“

Wirklich relevant für unsere Tätigkeiten sind die AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“ (BAuA – Regelwerk – AMR Nr. 6.7 Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) und die AMR 13.4 „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ (BAuA – Regelwerk – AMR Nr. 13.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin):

In der AMR 6.7 – kurz: Pneumokokkenimpfung beim Schweißen – wird auf die alle Aspekte für die arbeitsmedizinische Indikation für die Impfung bis hin zur Kostenübernahme eingegangen: In den Anlage 1 und 2 werden Schweißverfahren MIT einer erhöhten Exposition genannt, in der Anlage 3 solche OHNE eine erhöhte Exposition. Insbesondere wird in der AMR auch darauf Bezug genommen, wie konkret die Situation bei einer Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge definiert werden kann.

In der AMR 13.4 – kurz: Bildschirmtätigkeiten – werden beispielhaft Arbeitsbereiche genannt, bei denen das Angebot einer Vorsorge gemacht werden müssen bzw. unterbleiben können. Immer ist Voraussetzung für die Angebotsvorsorge, daß die „Tätigkeiten bestimmend für die Gesamttätigkeit sind“. Auch bleibt stets die Inanspruchnahme einer Wunschvorsorge nach § 5a ArbMedVV durch den Mitarbeitenden. Aber die aktive Unterbreitung eines Angebots durch die Firma unterbleibt in den im Anhang genannten Tätigkeiten im unteren Abschnitt (Exemplarische Beispiele für 4.2).

Neue DGUV Information 209-082 “Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau”


DGUV Information 209-082 „Gefahrstoffe im Modell- und Formenbau. Handhabung und sicheres Arbeiten“

Es handelt sich um eine sehr gute und umfassende Broschüre, die das Thema umfassend behandelt.

Änderungen der DGUV Information 250-005 und der TRGS 402


Die DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“ hat sich (leicht) geändert: DGUV Information 250-005 „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“

Und die TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition wurde geändert: BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Änderungen bzw. Neuigkeiten beim Mutterschutzrecht, Umgang mit Alkoholmissbrauch etc.


Bekanntmachung der AfMu-Regel (MuschR) Nr. 10.1.23: Die neue MuSchR zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz bietet insgesamt nichts Neues. Sie führt nur ein paar schon in der Vergangenheit gültige, jedoch vielleicht nicht jedem bekannte, Tatsachen zusammen und verknüpft diese.

Die DGUV Information 206-054 – Umgang mit Alkoholmissbrauch und –abhängigkeit bei der Arbeit – Tipps zur Prävention und Intervention für Führungskräfte: Sehr lohnend – für Führungskräfte, aber auch für Betriebsärzte!

Neue DGUV Information 211-044 Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe


Zwar nicht unmittelbar relevant für unsere Tätigkeit, aber durchaus von Interesse: DGUV Information 211-044 „Sicherheit und Gesundheit als Teil der Auftragsvergabe“

Aktuelle Änderungen verschiedener DGUV Informationen


Die ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung wurde geändert: BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Es gibt bei der BAUA eine Version, bei der die Änderungen gelb markiert wurden. Es sind insgesamt recht viele Änderungen, die jedoch nicht unbedingt für uns relevant sind.

Die DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungsmitteln“ ist durchaus interessant und bezieht auch ausdrücklich die Unterstützung durch Gisbau, Wingis und die Handschuhdatenbank ein: DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln”. Die drei Datenbanken sind seit langer Zeit auch auf unserer Homepage verlinkt.

Bei der TRGS 910 gab es Berichtigungen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html.

Aktuelle Änderungen der ASR, DGUV Regel 101-019 sowie der TRGS 910​


Die ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung wurde geändert: BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Es gibt bei der BAUA eine Version, bei der die Änderungen gelb markiert wurden. Es sind insgesamt recht viele Änderungen, die jedoch nicht unbedingt für uns relevant sind.

Die DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungsmitteln“ ist durchaus interessant und bezieht auch ausdrücklich die Unterstützung durch Gisbau, Wingis und die Handschuhdatenbank ein: DGUV Regel 101-019 „Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln”. Die drei Datenbanken sind seit langer Zeit auch auf unserer Homepage verlinkt.

Bei der TRGS 910 gab es Berichtigungen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-910.html.

Aktualisierung der TRGS 900 und der TRGS 903


Die TRGS 900 “Arbeitsplatzgrenzwerte” und die TRGS 903 “Biologische Grenzwerte – BGW” sind aktualisiert worden.

Änderungen ASR, TRGS 900-Reihe, DGUV Informationen (u.a. Muskel-Skelett-Belastungen)


Die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ hat eine wesentliche Änderung bzw. Ergänzung erfahren (im Link oben die gesamte neue ASR, beinahe ganz unten die aktuellen Änderungen):  https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-V3a-2.html

Einige TRGSen sind aktualisiert worden (900, 906, 910): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS.html#doc9512737a-97e9-4b3f-b80a-50a0fc78333abodyText8

Die DGUV Information 213-705 „Mehlstaub in Backbetrieben“ beschäftigt sich mit der Gefährdungsermittlung nach der Gefahrstoffverordnung und ist ganz interessant, mal gelesen zu haben, hat jedoch für uns keine unmittelbare Relevanz: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2990

Sehr relevant ist hingegen die DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/458

Änderungen TRBA, DGUV Informationen (u.a. Erste Hilfe, Biostoffe in Metallindustrie, Quarzstaub in Gießereien)


Weniger für unsere Tätigkeit relevant ist die TRBA 468 „Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen“ nebst Ergänzungen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/TRBA-468.html.  

Ebenfalls von beschränkter Relevanz für unsere Tätigkeit ist die DGUV Information 215-441 „Büroraumplanung“https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/224. Die Information kann aber für die Arbeitssicherheit beispielsweise interessant sein. Arbeitsmedizinisch Tätige sollten jedoch durchaus einen Blick darauf werfen, damit man weiß, was in dem Bereich als Standard gelten sollte. 

Die DGUV Information 204-077 „Handbuch zur Ersten Hilfe“ ist durchaus interessant und kann auch für unsere Tätigkeit relevant werden: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/826.

Sehr interessant und auf jeden Fall zur Lektüre empfohlen werden dürfte auch die DGUV Information 209-054 „Tätigkeiten mit Kontakt zu Biostoffen in der Holz- und Metallindustrie“ sein: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/593.

Auch die DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ empfiehlt sich, kurz durchzuschauen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1346.

Die DGUV Information 213-729 „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern“ gibt auch interessante Hinweise zum Thema: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3008.

Die DGUV Information 209-095 „Quarzhaltiger Staub in der Gießerei-Industrie“ gibt ebenfalls ein paar interessante Hinweise: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-095.pdf.

Die DGUV Information 205-040 „Wiederkehrende Prüffristen im Brandschutz“ ist für uns nicht so relevant.

Änderungen, neu TREMF (!!!)


Außer ein paar Änderungen z.B. der TRBA 110 und einiger DGUV Informationen, die ohne wirkliche Relevanz für unsere unmittelbare Tätigkeit sind (DGUV Informationen 213-728, 212-001, 213-552) gibt es kleine Änderungen der DGUV 204-043 Erste Hilfe – Rettung Ertrinkender (Plakat) und der DGUV Information 204-021 Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock).

Sehr relevant hingegen ist die Veröffentlichung der TREMF (Technische Regel Elektromagnetische Felder). Diese sind neu und bringen viel an Informationen und Handlungsbedarf bzgl. der Elektromagnetischen Felder: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TREMF/TREMF.html

Die Aufgaben der Arbeitsmedizin sind im Abschnitt 9 geregelt. Hier wird die Wunschvorsorge betont und auch die Notwendigkeit, im Rahmen von allgemeinen Unterweisungen auf die Problematik ärztlicherseits generell einzugehen und die Wunschvorsorge anzubieten. Diese Wunschvorsorge soll, wenn möglich, schon vor der Versorgung mit irgendwelchen Devices oder Implantaten ermöglicht und durchgeführt werden.

Änderungen DGUV Informationen (u.a. Blechbearbeitung)


Änderungen verschiedener DGUV Informationen:

Relevant ist die DGUV Information 204-006 Anleitung zur Ersten Hilfehttps://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/698

Auch die DGUV Information 209-019 Sicherheit bei der Blechbearbeitung ist relevant: https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-019.pdf.

Hier könnte das Thema Lärm von Interesse sein, ab Seite 77!

Weniger relevant die DGUV Information 201-011 Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüstenhttps://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/793. Nebenbei: Eine Forderung oder Empfehlung für eine Eignungsuntersuchung (z.B. “G 41 alt”) wird nicht erhoben. 

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