Fahrerlaubnisverordnung
– nach der Fahrerlaubnisverordnung (FEV), Ärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikation nach § 11 (2) FeV
– Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen basierend auf der Europäischen Führerscheinrichtlinie und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
– Anleitung für die augenärztliche Untersuchung und Beurteilung für die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Empfehlung der DOG und des BVA)
– weitere Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen der DOG