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Zertifikate & Grundsatzerklärung
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Grundsatzerklärung für Menschenrechte
Die zunehmende Globalisierung hat in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg von internationalen Geschäftsbeziehungen und Lieferketten geführt. Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung und Stärkung der internationalen Menschenrechtslage dienen und Missachtungen und Verletzungen von Menschenrechten vorbeugen.
Wir sind davon überzeugt, dass wir auf Dauer nur erfolgreich sein können, wenn wir unserer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte vor Ort und auf globaler Ebene gleichermaßen gerecht werden. Die Grundsatzerklärung ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Grundsatzerklärung für Menschenrechte bildet die verbindliche Grundlage für die Umsetzung der menschenrechtlichen Standards bei der WMF und konkretisiert die Anforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte aus unserem Ethikkodex. Verhaltensrichtlinie.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Wir setzen uns aktiv – ganz im Einklang mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) – sowohl im eigenen unternehmerischen Handeln als auch entlang der Lieferketten für die Wahrung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt ein.
Unseren Bericht zum LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie hier: